Testpflicht bei Lengdorfer Gemeinderatssitzungen
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Pandemie gelten bei Gemeinderatssitzungen der Gemeinde Lengdorf für alle Sitzungsteilnehmer (inkl. Verwaltung), Pressevertreter und Besucher bis auf weiteres folgende Regeln:
Während der gesamten Sitzung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Personen, die wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, müssen vor Beginn der Sitzung ein entsprechendes Attest vorzeigen, aus dem die Gründe für die Befreiung von der Maskenpflicht nachvollziehbar hervorgehen.
Der Mindestabstand von 1,5 m ist sowohl im als auch vor dem Gebäude einzuhalten. Besucher werden gebeten, sich vor Beginn der Sitzung in ein Kontaktformular einzutragen.
Darüber hinaus ist die Bescheinigung über ein max. 24 Stunden altes, negatives Testergebnis eines Corona-Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests bei einem anwesenden Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung vorzuzeigen. Alternativ kann vor Ort ein Selbsttest durchgeführt und das Ergebnis vorgezeigt werden; in diesem Fall ist für Besucher oder Pressevertreter die Anwesenheit zur Testung 30 Minuten vor Sitzungsbeginn erforderlich. Die Gemeinde Lengdorf hat Schnelltests vorrätig (SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests von LEPU MEDICAL), die Sitzungsbesucher bei Bedarf gegen eine Gebühr von 5 € vor Ort erwerben und nach Einweisung selbst durchführen können (Barzahlung, Geldwechsel ist nicht möglich).