Volksbegehren auf Abberufung des Landtags
Mit Bekanntmachung im Bayerischen Staatsanzeiger vom 30. Juli 2021 hat das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) ein Volksbegehren auf Abberufung des Landtags zugelassen.
Die Eintragungsfrist erstreckt sich vom 14. - 27. Oktober 2021. Unterstützer des Volksbegehrens können sich während dieser Zeit auch im Lengdorfer Rathaus in die Eintragungslisten eintragen. Die genauen Eintragungszeiten im Rathaus in Lengdorf werden in der Eintragungsbekanntmachung festgelegt, sobald die Eintragungslisten im Rathaus vorliegen. Wenn sich bayernweit eine Million Stimmberechtigte in die Eintragungslisten eintragen, ist ein Volksentscheid über die Abberufung des Landtags herbeizuführen (Art. 83 Landeswahlgesetz Bayern).