Elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Lengdorf (z. B. Elektronischer Widerspruch) über das BayernPortal
Nach dem Bayerischen EGovernment-Gesetz - BayEGovG - hat jeder Bürger das Recht, elektronisch mit bayerischen Behörden zu kommunizieren (Art. 2 Satz 1 BayEGovG).
Die Gemeinde Lengdorf hat die Möglichkeit der sicheren elektronischen Kommunikation über das BayernPortal eröffnet. Sie erreichen die Seite der Gemeinde Lengdorf im BayernPortal über folgenden Link:
Zunächst müssen Sie sich auf dieser Seite für die BayernID entweder mittels der eingeschalteten dID-Funktion Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels oder durch Eingabe Ihrer persönlichen Daten und einem Kennwort registrieren. Auf dieser Seite stehen auch umfangreiche Informationen über die BayernID zur Verfügung.
Über den Icon
können Sie dann sichere Nachrichten an die Gemeinde Lengdorf senden und empfangen.
Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform (z. B. Einlegung Widerspruch) kann durch die unmittelbare Abgabe der Erklärung im elektronischen Formular über das BayernPortal nur ersetzt werden, wenn die Identität des Erklärenden sicher nachgewiesen ist (Art. 3a Abs. 2 Satz 5 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz – BayVwVfG -), z. B. durch Verwendung eines sicheren Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes oder nach § 78 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes; d.h. die Registrierung mit Ihrem Ausweis (neuen Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel) durchgeführt wurde.