Terminkalender

Bewerbungsfrist für die Jugendschöffenwahl
Mo, 13. Feb. 2023
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Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden im Landkreis Erding mindestens 40 Bürgerinnen und Bürger, die am Amtsgericht Erding oder an der Jugendkammer des Landgericht Landshut als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Jede/r interessierte deutsche StaatsbürgerIn im Alter von 25 bis 69 Jahren, welche/r im Landkreis Erding wohnt und der deutschen Sprache ausreichend mächtig ist, kann sich hierfür beim Landratsamt Erding, Fachbereich Jugend und Familie (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Alois-Schießl-Platz 8, 85435 Erding) oder über seine jeweilige Wohnortgemeinde für das Jugendschöffenamt bis spätestens 13.02.2023 bewerben. Das Bewerbungsformular finden Sie unter Aktuelles/Jugendschöffenwahl.

Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Bei Fragen zu dem Amt als Jugendschöffe oder zu Ihrer Bewerbung stehen Ihnen Frau Paul Tel.: 08122 / 58-1071 sowie Frau Brandl Tel.: 08122 / 58 1452 gern telefonisch zur Verfügung.

Die Webseite www.schoeffenwahl.de bietet ausführliche Informationen zum Schöffenamt.