Aktuelle Meldungen

Gemeinsamer Appell für Lärmschutz an der A 94 und Antwortschreiben von StM Schreyer

Nach den Ergebnissen des Berichtes zur Überprüfung der Einhaltung der lärmrelevanten Vorgaben aus der Planfeststellung bei Planung und Bau der Autobahn gemäß Beschluss des Bayerischen Landtages vom 06.02.2020 möchten die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der vom Lärm der A94 betroffenen Gemeinden im Landkreis Erding und Landkreis Mühldorf am Inn nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. In einem offenen Brief appellieren sie gemeinsam an Staatsministerin Schreyer und Bundesminister Scheuer, nicht nur auf eine baldige Absenkung der Lärmvorsorgewerte der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung hinzuwirken, sondern bereits jetzt die genannten „überobligatorischen“ Maßnahmen umzusetzen.

2021-07-05_Offener_Brief_A_94_an_StM_Schreyer.pdf

2021-07-05_Offener_Brief_A_94_an_MB_Scheuer.pdf

 

Mit Schreiben vom 19.08.2021 hat Staatsministerin Kerstin Schreyer auf den offenen Brief der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister geantwortet, nachzulesen hier:

2021-08-19_Antwortschreiben_StM_Schreyer.pdf

Information zum stufenweisen Führerscheinumtausch

Das Landratsamt Erding informiert:

Wer noch einen rosa oder grauen Führerschein besitzt und zwischen 1953 und 1958 geboren ist, muss bis spätestens 19.01.2022 im Besitz des neuen Kartenführerscheins sein. Das Landratsamt bittet die Landkreisbürger*innen dieser Geburtsjahrgänge, in der nächsten Zeit den Umtausch zu beantragen, da der Führerschein in der Bundesdruckerei bestellt werden muss und die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nimmt.
Zur Antragsstellung braucht man ein aktuelles biometrisches Passfoto, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und den Führerschein. Der Antrag ist auf der Homepage (https://www.landkreis-erding.de/fahrzeug-verkehr-sicherheit/fuehrerscheinstelle/fuehrerscheinumstellung-ersatzfuehrerschein/) hinterlegt und kann vorab zu Hause ausgefüllt werden.
Die Unterlagen müssen dann persönlich nach Online-Terminreservierung in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden. Der Antrag kann ggf. beim Termin ausgefüllt werden. Die Gebühr für den Umtausch beträgt derzeit 25,30 Euro und bei Direktversand nach Hause zusätzlich 5,00 Euro.

Wir bitten die Landkreisbürger*innen in dem Zeitraum umzutauschen, in dem Sie laut der folgenden Tabelle vorgesehen sind.

2021 07 07 Umtausch alte Führerscheine

Abschlussprüfungen 2021

Anerkennung außergewöhnlicher Abschlüsse
Die Gemeinde Lengdorf gratuliert den Schulabgängern/-innen, Abiturienten/-innen und Berufs- und Meisterschülern/-innen 2021 recht herzlich zu den bestandenen Prüfungen und wünscht allen für die Zukunft alles Gute.
Um außergewöhnliche Leistungen und Abschlüsse (bis zu einem Notendurchschnitt von 1,99) entsprechend zu würdigen und im nächsten Mitteilungsblatt veröffentlichen zu können, bitten wir um kurze Benachrichtigung der Gemeindeverwaltung unter Tel. 08083/5320-0 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis spätestens 30. Juli 2021.

Internetkatalog der Gemeindebücherei jetzt online!

webopacWebOPAC heißt der neue Onlinekatalog der Gemeindebücherei St. Peter. Damit wird das Ausleihen von Büchern, Tonies, Zeitschriften, … um vieles leichter. Lassen Sie sich von der großen Medienauswahl bequem von zu Hause aus inspirieren! Auch Verlängerungen und Vorbestellungen sind möglich, und über Ihr persönliches Leserkonto können Sie sich an die Abgabefristen erinnern lassen.
Bürgermeisterin Michèle Forstmaier und Büchereileiterin Franziska Mittermaier wünschen viel Vergnügen beim Surfen und Schmökern!

Link zum Onlinekatalog

 

Einwendungen der Gemeinde zu den Bauvorhaben der Bahn

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in den letzten Wochen haben einige Obergeislbacher Bürger die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planfeststellungsunterlagen der Walpertskirchener Spange und dem zweigleisigen Ausbau ABS 38 im Bereich Obergeislbach wahrgenommen. Auch die Gemeindeverwaltung hat gemeinsam mit den Gemeinderatsmitgliedern Bernhard Hartl und Peter Frank sowie zwei Ingenieuren die Pläne studiert. Eine Rechtsanwaltskanzlei hat die Gemeinde beim Formulieren der Einwendungen unterstützt. Insbesondere die Themen Regenrückhaltebecken und Einleitung in den Geislbach oberhalb des Ortes, die fehlende Lärmschutzwand und die Baustellenzufahrt auf den Ortsstraßen wurden beleuchtet und kritisiert. Die gemeindliche Stellungnahme können Sie unter Aktuelles > Bekanntmachungen > Gemeindeverwaltung nachlesen.

Herzliche Grüße

Michèle Forstmaier
Erste Bürgermeisterin

Hinweis: Betroffene Anlieger können ihre Einwendungen noch bis 08.06.2021 an die Regierung von Oberbayern schicken: Maximilianstr. 39, 80538 München, oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Auch die Gemeinde Lengdorf nimmt Ihre Einwendungen entgegen.