Hochwasser Soforthilfeprogramm der Bayerischen Staatsregierung – Antragstellung ab sofort beim Landratsamt möglich

Das Landratsamt Erding informiert:

Nach Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen und Heimat, sind als erste rasche finanzielle Unterstützung für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter die Soforthilfen „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“ vorgesehen. Geltungsbereich hierfür ist ganz Bayern. Als zeitlicher Geltungsbereich wird der Zeitraum ab dem 31. Mai 2024 festgelegt.

Für Personen bzw. Haushalte, die direkt von dem Hochwasser betroffen sind stehen seitens der Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat Soforthilfen zur Verfügung:

  • Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
  • Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).

Weiter zur Seite des Landratsamts Erding