In seiner Sitzung am 27.04.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beizutreten.
Bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten sind den Städten und Kommunen enge Grenzen gesetzt. So auch in Lengdorf: Es ist der Gemeinde z.B. nicht möglich, innerorts auf den Hauptstraßen Tempo 30 anzuordnen. Nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie dem Kindergarten ist dies laut § 45 der Straßenverkehrsordnung – ein Bundesgesetz - zulässig.
Eine im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründete Initiative setzt sich gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden. Mehr als 650 Städte, Gemeinden und Landkreise sind der Initiative bisher schon beigetreten, aus Bayern beispielsweise Nürnberg, Simbach a. Inn, Unterschleißheim, Wartenberg, Wasserburg, Wolfratshausen, Zorneding, Feldkirchen und kürzlich auch der Markt Isen.
Die Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
Mehr Infos: www.lebenswerte-staedte.de