Um die Berechnungsgrundlagen für die neue Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag: 1. Januar 2022) von Grundstücken (z. B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen z. B. auch einzelne oder mehrere land- und forstwirtschaftliche Flurstücke) eine Grundsteuererklärung einreichen. Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 abzugeben.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat jetzt eine Checkliste erstellt, um den Eigentümerinnen und Eigentümern eine zusätzliche Hilfestellung zur Abgabe der Grundsteuererklärung anzubieten. Die Checkliste gibt bei Wohngrundstücken eine Übersicht darüber, welche Daten auf den Grundsteuer-Vordrucken abgefragt werden und wo diese zu finden sind.
Die Checkliste dient nur zur Vorbereitung und ist nicht beim Finanzamt einzureichen, so wie grundsätzlich keine Belege mit der Grundsteuererklärung einzureichen sind.
Checkliste herunterladen (PDF)
Ausführliche Informationen und Erklärvideos unter www.grundsteuer.bayern.de
Informations-Hotline: 089 / 30 70 00 77
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