Keine neuen Fälle von Geflügelpest

Die Schutzmaßnahmen haben gewirkt: In keinem der drei betroffenenen Landkreise Erding, Ebersberg und Mühldorf ist ein weiterer Fall von Geflügelpest aufgetreten, so dass die Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete nun aufgehoben werden konnten (s. Allgemeinverfügung des Landratsamtes Erding vom 04.05.2021). Die bis 09.05.2021 verfügte Aufstallungspflicht gilt aber weiterhin. Ab dem 10.05.2021 dürfen die Tiere wieder ins Freie.