Schuleinschreibung

Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, findet für das kommende Schuljahr 2021/22 die Schuleinschreibung an der GS Lengdorf am Dienstag, den 23. März 2021, von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr im EG der Grundschule statt.

Anzumelden sind alle Kinder, die im Zeitraum vom 01. Oktober 2014 bis 30. September 2015 geboren sind und die dem Schulsprengel der GS Lengdorf angehören.

Ebenso muss die Anmeldung für alle Kinder erfolgen, die für das laufende Schuljahr 2020/21 zurückgestellt wurden bzw. bei denen die Einschulung durch den Einschulungskorridor verschoben wurde.

 

Auch unter den aktuellen Bedingungen ist weiterhin gewährleistet, dass die Eltern im Vorfeld der Einschulung angemessen beraten werden. Die Beratung und Empfehlung durch die Schule gilt insbesondere in Bezug auf die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2021 sechs Jahre alt werdenden Kindern. Dieser Zeitraum ist der sogenannte Einschulungskorridor. Nach einer Beratung seitens der Schule können Sie entscheiden, wann Ihr Kind schulpflichtig werden soll.

Kinder, deren Geburtsdatum zwischen dem 01.10.2015 und dem 31.12.2015 liegt, können nur nach vorheriger Beantragung angemeldet werden.

Ein schulpsychologisches Gutachten ist für Kinder erforderlich, die ab 01.01.2016 geboren sind und deren Eltern eine Einschulung im Schuljahr 2021/22 wünschen.

Bei bereits erfolgter Zuteilung des Sorgerechts an Mutter oder Vater muss der Schule eine Kopie des entsprechenden Sorgerechtsbeschlusses vorgelegt werden.

Die Anmeldung erfolgt im Normalfall persönlich durch die Erziehungsberechtigten und mit dem/der zukünftigen Erstklässler/in.

Die Anmeldeunterlagen zur Schulkindbetreuung erhalten Sie am Tag der Schuleinschreibung.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch
  • Taufschein für den Nachweis der Religionszugehörigkeit
  • die Bescheinigung der Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes
  • Impfpass im Original zur Überprüfung des Masernschutzes
  • gegebenenfalls eine Kopie des Sorgerechtsbeschlusses
  • bei ausländischen Schülern der Pass zur Überprüfung der Staatsangehörigkeit

Falls eine Einschreibung vor Ort nicht möglich ist, teilen wir Ihnen das rechtzeitig mit.

gez. A. Wittmann, SL