Elternbefragung zur Feststellung des Betreuungsbedarfs in der Gemeinde Lengdorf.
Die Gemeinden sind nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) zur Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebots für Kinder verpflichtet. Dieses Betreuungsangebot ist im Wege einer Bedarfsplanung zu ermitteln. Alle Eltern mit Kindern im Alter von 0 - 12 Jahren und Schwangere können hier ihren Betreuungsbedarf in Krippe, Kindergarten und Schulkindbetreuung für die kommenden Jahre eintragen. Dies erleichtert der Gemeinde die Planungen für die kommenden Jahre.
Einen Fragebogen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Lengdorf unter dem Link https://www.lengdorf.de/index.php/aktuelles/elternbefragung-2020 Es handelt sich um ein bearbeitbares PDF-Dokument.
Um den Bedarf bestmöglich zu ermitteln, bitten wir Sie dringend um Rücksendung des Fragebogens bis zum 31.10.2020.