In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweilszuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss seine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei denStrafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit,sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie in der Schöffenbekanntmachung vom 27.10.2022.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 15.03.2023 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:
Gemeinde Lengdorf
Bischof-Arn-Platz 1
84435 Lengdorf
Zimmer Nr. 2 EG
Susanne Eder
Tel. 08083 / 5320-17
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir benötigen folgende Angaben:
Familienname, Geburtsname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtort
Straße, Hausnummer
Wohnort
Beruf
Ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten
Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Die Webseite www.schoeffenwahl.de bietet ausführliche Informationen zum Schöffenamt.
Dokumente zur Schöffenwahl (PDF):
Merkblatt für Schöffen
Schöffenbekanntmachung vom 27.10.2022
Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
Bewerbungsbogen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023