Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Die Brückenstraße darf derzeit vom gesamten Durchgangsverkehr, ohne Einschränkung, befahren werden. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten wurden in der

Gemeinderatssitzung beschlossen, die Brückenstraße für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, für den Durchgangsverkehr zu sperren. Die Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.